Die Berufsqualifikation Psychomotorik
I. Ziele
Die Berufsqualifikation Psychomotorik qualifiziert bewegungsinteressierte pädagogische und therapeutische Fachkräfte für die psychomotorische Entwicklungs-, Bildungs- und Gesundheitsförderungn in verschiedenen Arbeitsfeldern. Durch eine einzigartige Kombination aus theoretischen Grundlagen, vielfältigen praktischen Anregungen und dem Austausch über Transfermöglichkeiten des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag qualifizieren wir Sie zur Fachkraft für die psychomotorische Praxis. Sie werden befähigt für Ihre Zielgruppe spezifische psychomotorische Förderangebote zu erarbeiten und anzubieten.
II. Struktur und Inhalt
Die 180-stündige Berufsqualifikation setzt sich aus zwei Kursen mit je 40 Unterrichtsstunden (Kurse 1 und 4) und aus zwei Kursen mit je 30 Unterrichtsstunden (Kurse 2 und 3) sowie je Kurs 10 Stunden Vor- und Nachbereitung in Hausarbeit zusammen. Die Inhalte der Kurse bauen aufeinander auf, daher muss die Reihenfolge der Lehrgänge von Kurs 1 bis 4 gewahrt bleiben. Sie beschäftigen sich schwerpunktmäßig in Theorie und Praxis mit den Bereichen:
Kurs 1 Entwicklung wahrnehmen - Entwicklung bewegen
Kurs 2 Spielräume gestalten – Spielend lernen
Kurs 3 Ressourcen erleben – Persönlichkeit stärken
Kurs 4 Praxis begreifen – Psychomotorisch arbeiten
Die Kurse beginnen in der Regel am Anreisetag gegen 13.00 Uhr und enden am Abreisetag gegen 12.00 Uhr (ohne Mittagessen).
Eine zeitliche Vorgabe für die Belegung der einzelnen Lehrgänge besteht nicht. Sie bestimmen selbst den Zeitraum, in dem sie die Kurse belegen wollen.
III. Teilnahmevoraussetzungen
TeilnehmerInnen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder SchülerInnen/ StudentInnen in Fach(hoch)schulausbildung aus dem pädagogischen oder therapeutischen Bereich können die Berufsqualifikation belegen. Andere Zugangsvoraussetzungen können auf Antrag anerkannt werden. Da Selbsterfahrung und Praxis in den Kursen im Vordergrund steht, empfehlen wir im Zweifelsfall eine ärztliche Abklärung der körperlichen Voraussetzungen.
IV. Abschluss
Die Berufsqualifikation Psychomotorik schließt nach dem vierten Kurs mit einem Zertifikat und dem von der Deutschen Akademie für Psychomotorik verliehenen Titel Psychomotorikerdakp bzw. Psychomotorikerindakp ab.
V. Anerkennung
Die Kurse der Berufsqualifikation Psychomotorik können nach dem hessischen Lehrerbildungsgesetz als Fortbildungsangebot mit 30 (Kurse 2 und 3) bzw. 40 Punkten (Kurse 1 und 4) anerkannt werden. Wenn Sie als hessischer Lehrer Fortbildungspunkte benötigen, müssen Sie die Akkreditierung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle beantragen.
Für Physio- und Ergotherapeuten werden die Kurse 2 und 3 mit 30 Fortbildungspunkten bzw. die Kurse 1 und 4 mit 40 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Beantragung der Punkte erfolgt über die Geschäftsstelle in Lemgo.
Zusätzlich zum Fortbildungsurlaub besteht in einzelnen Bundesländern ein gesetzlicher Rechtsanspruch sich zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen für 5 Arbeitstage pro Jahr vom Arbeitgeber freistellen zu lassen. Die Kurse 1 und 4 der Berufsqualifikation Psychomotorik sind nach den Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen der meisten Bundesländer (außer NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) als Bildungsurlaub anerkannt.
VI. Zuschuss vom Staat
NEU: Die Bildungsprämie!
Das Lernen im Lebenslauf ist entscheidend für die Bildungs- und Beschäftigungsbiographie des Einzelnen und gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unseres Landes. Um die Bereitschaft der privaten Finanzierung von Weiterbildungen zu unterstützen, hat die Bundesregierung die sogenannte "Bildungsprämie" eingeführt.
Wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, können Erwerbstätige einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,- Euro erhalten. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.bildungsprämie.info
Bildungsscheck NRW
Für ArbeitnehmerInnen in NRW gibt es zudem weiterhin den Bildungsscheck, einen Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung, der die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500,- Euro pro Bildungsscheck) deckt.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.bildungsscheck-nrw.de
Qualifizierungsscheck Hessen NEU!!!
Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ gezielt ein. Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.
Bitte beachten Sie, dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden.
Nähere Infos unter: http://www.qualifizierungsschecks.de/
VII. Termine
Zu den Terminen von Kurs 1 "Entwicklung wahrnehmen"
Zu den Terminen von Kurs 2: "Spielräume gestalten"
Zu den Terminen von Kurs 3: "Ressourcen erleben"
Zu den Terminen von Kurs 4: "Praxis begreifen"


